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Nun geht's nach Hause

Wenn Ihre Genesung soweit fortgeschritten ist, dass Sie nach Hause dürfen, veranlasst der Arzt Ihre Entlassung. Er bespricht mit Ihnen auch, welche Verhaltensweisen zu beachten sind, welche Medikamente Sie einnehmen müssen und Ähnliches mehr. Wenn Nachuntersuchungen, Therapien nötig sind, werden auch erste Termine festgelegt.

Im so genannten „Arztbrief“, der entweder direkt an Ihren Hausarzt geht oder Ihnen bei der Entlassung zur Weitergabe ausgehändigt wird, informiert der behandelnde Arzt Ihren Hausarzt genau über Art und Verlauf Ihrer Behandlung. Darüber hinaus enthält dieser Bericht Therapieempfehlungen und eine Angabe der im Haus verwendeten Medikamente. 

Jetzt müssen Sie sich nur mehr im Schwesternstützpunkt abmelden. Sie erhalten dort auch Ihre Aufenthaltsbestätigung. Offene Gebühren und Kostenbeiträge bezahlen Sie bitte an der Rezeption. Sie haben die Möglichkeit, bar oder mit Bankomatkarte zu bezahlen.




Wir haben uns um Sie bemüht, Sie umsorgt und begleitet. Nun geht’s nach Hause –
wir hoffen, dass Sie uns in guter Erinnerung behalten werden.

Alle unsere guten Wünsche begleiten Sie.







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 Letzte Änderung: 25.11.2008

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