
Wenn Ihre Genesung soweit fortgeschritten ist, dass Sie nach Hause dürfen, veranlasst der Arzt Ihre Entlassung. Er bespricht mit Ihnen auch, welche Verhaltensweisen zu beachten sind, welche Medikamente Sie einnehmen müssen und Ähnliches mehr. Wenn Nachuntersuchungen, Therapien nötig sind, werden auch erste Termine festgelegt.
Im so genannten „Arztbrief“, der entweder direkt an Ihren Hausarzt geht oder Ihnen bei der Entlassung zur Weitergabe ausgehändigt wird, informiert der behandelnde Arzt Ihren Hausarzt genau über Art und Verlauf Ihrer Behandlung. Darüber hinaus enthält dieser Bericht eine medikamentöseTherapieempfehlung und eine Angabe der hier im Haus verwendeten Medikamente.
Bei der Entlassung besteht kein Anspruch auf Aushändigung von Medikamenten. Ein Rezept für die benötigten Medikamente erhalten Sie von Ihrem Hausarzt. Die diensthabenden Apotheken können Sie an der Rezeption erfragen.
Jetzt müssen Sie sich nur mehr im Schwesternstützpunkt abmelden. Sie erhalten dort auch Ihre Aufenthaltsbestätigung. Offene Gebühren und Kostenbeiträge bezahlen Sie bitte an der Rezeption.
Barzahlungen sind von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 bis 16.00 Uhr und an Wochenenden bzw. Feiertagen in der Zeit von 08.30 bis 14.30 Uhr möglich. Bankomat- und Kreditkartenzahlungen sind von dieser Regelung ausgenommen und können daher rund um die Uhr erfolgen!
Wir haben uns um Sie bemüht, Sie umsorgt und begleitet. Nun geht’s nach Hause –
wir hoffen, dass Sie uns in guter Erinnerung behalten werden.
Alle unsere guten Wünsche begleiten Sie.