
Allgemeine Gebührenklasse:
Von Patienten, die eine stationäre Behandlung in der allgemeinen Gebührenklasse in Anspruch nehmen, ist ein Kostenbeitrag pro Pflegetag zu leisten (darin enthalten: Kostenbeitrag gemäß § 35 KALG, Beitrag zum Stmk. Gesundheitsfonds, Beitrag zum Patientenentschädigungsfonds). Der Beitrag ist pro Patient für maximal 28 Kalendertage pro Kalenderjahr zu entrichten.
Sonderklasse:
Patienten, die eine stationäre Behandlung in der Sonderklasse in Anspruch nehmen, haben ebenso einen Kostenbeitrag für den Patientenentschädigungsfonds zu entrichten. Dieser Kostenbeitrag wird nicht von der privaten Krankenversicherung übernommen und ist selbst zu bezahlen. Der Beitrag ist pro Patient für maximal 28 Kalendertage pro Kalenderjahr zu entrichten.
Den aktuellen Kostenbeitrag für stationäre Patienten finden Sie in unseren Schaukästen, die auf jeder Station gut sichtbar angebracht sind.
Dieser Kostenbeitrag ist bei Entlassung an der Rezeption zu zahlen.
Allgemeine Gebührenklasse:
Falls Sie als Patient keine gesetzliche Krankenversicherung haben, ist eine Vorauszahlung für 10 Tage des Pflegegebührensatzes zu leisten.
Sonderklasse:
Falls Sie als Patient eine gesetzliche Krankenversicherung, aber keine private Zusatzversicherung haben und dennoch stationär auf Sonderklasse aufgenommen werden wollen, ist eine Vorauszahlung für 10 Tage zu leisten.
Diese Vorauszahlung kommt auch zu tragen, wenn Sie über eine nichtösterreichische Zusatzversicherung verfügen. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt nach Beendigung Ihres stationären Aufenthaltes. Die bezahlte Rechnung können Sie im Anschluss bei Ihrer Versicherung einreichen.
Den aktuellen Pflegegebührensatz bzw. Vorauszahlungsbeitrag finden Sie in unseren Schaukästen, die auf jeder Station gut sichtbar angebracht sind.