Mitgebrachte Medikamente dürfen in Ihrem eigenen Interesse nicht ohne Rücksprache
mit Ihrem Stationsarzt eingenommen werden. Es können sich Unverträglichkeiten mit den vom Krankenhausarzt verordneten Mitteln ergeben, die den Heilerfolg Ihrer Behandlung erheblich gefährden.
Nehmen Sie bitte keine Medikamente ein, die nicht vom Krankenhausarzt verordnet bzw. abgestimmt sind.
Informieren Sie den Krankenhausarzt, wenn Sie die Einnahme der verordneten Medikamente vergessen haben sollten.
Bei der Entlassung besteht kein Anspruch auf Aushändigung von Medikamenten, die diensthabenden Apotheken können Sie an der Rezeption erfragen.