
Zum Parken Ihres Fahrzeuges steht Ihnen die gebührenpflichtige Besuchertiefgarage zur Verfügung. Beim Einfahren erhalten Sie beim Schranken eine Parkkarte, die Sie, bevor Sie wieder ausfahren, beim Parkscheinautomaten in der Halle durch Bezahlen der Parkscheingebühr entwerten müssen.
Nach dem Bezahlen am Kassenautomaten haben Sie und Ihre Besucher 15 Minuten Zeit, um das Parkhaus mit dem Fahrzeug zu verlassen.
Die Parkgebühr kann mit Münzen, Banknoten und der Quick-Funktion der Bankomatkarte bezahlt werden.
Parkgebühren (stand 1.1.2005):
Besucher und ambulante Patienten mit gültigem Behindertenausweis (StVo § 29b) parken in der Besuchertiefgarage auf den dafür vorgesehenen Abstellflächen kostenlos.
Das Abstellen des Fahrzeuges von stationären Patienten (Dauerparker) mit einem gültigen Behindertenausweis ist nicht gebührenfrei!