
Zum Parken Ihres Fahrzeuges steht Ihnen die gebührenpflichtige Besuchertiefgarage zur Verfügung. Das Abstellen von Fahrzeugen im Anstaltsareal ist nur in diesem Bereich gestattet.
Beim Einfahren erhalten Sie beim Schranken eine Parkkarte, die Sie, bevor Sie wieder ausfahren, beim Parkscheinautomaten in der Halle durch Bezahlen der Parkscheingebühr entwerten müssen.
Die Parkgebühr kann mit Münzen, Banknoten, Quick-Funktion der Bankomatkarte und Kreditkarte bezahlt werden.
Nach dem Bezahlen am Kassenautomaten haben Sie und Ihre Besucher 15 Minuten Zeit, um das Parkhaus mit dem Fahrzeug zu verlassen.
Parkgebühren (Stand 3.5.2011):
Besucher und ambulante Patienten mit gültigem Behindertenausweis (StVo § 29b) parken auf den dafür vorgesehenen Abstellflächen in der Besuchertiefgarage kostenlos.
Das Abstellen des Fahrzeuges von stationären Patienten (Langzeitparker) mit einem gültigen Behindertenausweis ist nicht gebührenfrei!